Strafrecht

 

Als Strafverteidigerin bin ich zugleich auch ein unabhängiges und selbständiges Organ der Rechtspflege und somit dem Gericht und der Staatsanwaltschaft gleichgeordnet.

Als Beschuldigte(n) verteidige ich Sie sowohl im Ermittlungs- und Zwischenverfahren als auch im Hauptverfahren. Ziel der Strafverteidigung ist die Ausarbeitung einer optimalen Verteidigungsstrategie sowie die Bereitschaft verfahrensbeendende Möglichkeiten frühzeitig zu erkennen und einzulenken, um Sie dem Druck des Strafverfahrens nicht unnötig auszusetzen.

Die strafrechtliche Beratung umfasst u.a. folgende Bereiche:

  • Anklageschrift

  • Ermittlungsverfahren

  • Strafbefehl

  • Untersuchungshaft

  • Festnahme

  • Strafvollstreckung

  • Strafvollzug

  • Betäubungsmittel

  • Opferanwalt-Nebenklage